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Neue EU-Verordnung: Aktualisierte Grenzwerte für den Arsengehalt in Fisch und Meeresfrüchten
Am 17. September 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Verordnung (EU) 2025/1891, zur Änderung der zulässigen Höchstwerte für anorganisches Arsen in Fisch und anderen Meeresfrüchten unter Verordnung (EU) 2023/915. Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, d. h. sie gilt ab dem Oktober 8, 2025. Alle Fisch- und Meeresfrüchteerzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die neuen Arsengrenzwerte einhalten.
Arsen ist ein Metalloid, das natürlicherweise in der Umwelt vorkommt und hauptsächlich über Lebensmittel und Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangt. Die langfristige Aufnahme von anorganischem Arsen wird mit Gesundheitsrisiken wie Lungen-, Blasen- und Hautkrebs in Verbindung gebracht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diese Risiken in ihrer jüngsten Bewertung für das Jahr 2024 bestätigt und die EU dazu veranlasst, strengere Grenzwerte für Arsen in Meeresfrüchten festzulegen.
Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung
Umfang
Die neue Verordnung gilt für alle Fische, Krustentiere, Muscheln, Kopffüßer und andere Meeresfrüchte, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Dazu gehören nicht nur frische Produkte, sondern auch getrocknete, verdünnte, verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel.
Grenzwerte für Arsen (nach Kategorie)
Nachstehend sind die zulässigen Höchstwerte für anorganisches Arsen (AsⅢ + AsⅤ) für jede Kategorie von Meeresfrüchten (in mg/kg, Nassgewicht):
| Produktkategorie | Unterkategorie | Höchstgrenze (mg/kg) |
|---|---|---|
Fisch Muskelfleisch | Andere, hier nicht aufgeführte Arten | 0.10 |
| Seeteufel, Plattfisch, Riesensterngucker, Schellfisch, Hering, Rochen und Hai | 0.50 | |
Krustentiere | Krabben, Garnelen und Shrimps | 0.10 |
| Andere Krustentiere (außer Hummer) | 0.20 | |
| Languste und Kaisergranat | 1.5 | |
| Zweischalige Muscheln | Jakobsmuscheln | 0.10 |
| Andere Muscheln und Weichtiere | 0.50 | |
Kopffüßer | Alle Arten (ohne Eingeweide) | 0.05 |
| Salz | Speisesalz | 0,50 (Gesamtarsen) |
Datum des Inkrafttretens und Übergangsfrist
Die Verordnung gilt ab Oktober 8, 2025. Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden.
Aktionsplan für Lieferanten: Kontrolle des Arsengehalts von Rohstoffen
1. Risikobewertung in der Beschaffungsphase
Bevorzugen Sie bei der Beschaffung von Rohstoffen aus Meeresfrüchten Lieferanten aus Regionen mit geringer Arsenkontamination und fragen Sie nach neueren Arsen-Testberichte.
2. Internes Prüfsystem einrichten
Durchführen Prüfung auf anorganisches Arsen für jede Charge von Rohstoffen, um die Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte zu gewährleisten. Achten Sie besonders auf Hochrisikokategorien wie z. B.:
Tiefseefische (z. B. Hai, Rochen)
Hummerartige Krustentiere
Muscheln (außer Jakobsmuscheln)
3. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
Führen Sie alle Prüfberichte, Beschaffungsdokumente und Produktionsunterlagen, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und behördliche Inspektionen oder Kundenanfragen zu erleichtern.
4. Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboratorien
Arbeit mit EU-akkreditierte Laboratorien den Arsengehalt regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Testmethoden den EU-Normen entsprechen.
Zusammenfassung
Die EU-Vorschriften über Arsen in Meeresfrüchten werden immer strenger. Wir müssen Beginn der Kontrolle ab dem Rohmaterialstadium, ein robustes Prüf- und Rückverfolgbarkeitssystem einrichten und eine kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, um die Sicherheit der Verbraucher zu schützen und das Vertrauen des Marktes zu erhalten.
Unser Unternehmen fordert die Lieferanten auf, die oben genannten Vorschriften strikt einzuhalten, und hat eine Überwachung der Produkte (Surimi) durchgeführt, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
Offizielle EU-Verordnungen: Kontrolle von Meeresfrüchteeinfuhren
Zugang zu den offiziellen EU-Verordnungen mit detaillierten Anforderungen
