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Neue EU-Verordnung: Aktualisierte Grenzwerte für Arsen im Fisch und Meeresfrüchten
Am 17. September 2025 hat die Europäische Kommission Verordnung (EU) 2025/1891, zur Änderung der Höchstgehalte an anorganischem Arsen in Fisch und anderen Meeresfrüchten im Rahmen des Verordnung (EU) 2023/915. Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, was bedeutet, dass sie ab dem 8. Oktober 2025. Alle Fisch- und Meeresfrüchteprodukte, die auf den EU-Markt gebracht werden, müssen die neuen Grenzwerte für Arsen einhalten.
Arsen ist ein natürlich vorkommendes Halbmetall in der Umwelt, das über Nahrung und Trinkwasser hauptsächlich in den menschlichen Körper gelangt. Eine langfristige Aufnahme von anorganischem Arsen wird mit Gesundheitsrisiken wie Lungen-, Blasen- und Hautkrebs in Verbindung gebracht. In ihrer neuesten Bewertung von 2024 bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diese Risiken, was die EU dazu veranlasste, strengere Grenzwerte für Arsen in Meeresfrüchten festzulegen.
Schlüsselbestimmungen der neuen Verordnung
Geltungsbereich
Die neue Verordnung gilt für alle Fische, Krustentiere, Muscheln, Kopffüßer und andere Meeresfrüchte, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Dies umfasst nicht nur frische Produkte, sondern auch getrocknete, verdünnte, verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel.
Arsen-Grenzwerte (nach Kategorie)
Die folgenden sind die maximal zulässigen Grenzwerte für anorganisches Arsen (AsIII + AsV) für jede Kategorie von Meeresfrüchten (in mg/kg, Feuchtgewicht):
| Produktkategorie | Unterkategorie | Maximaler Grenzwert (mg/kg) |
|---|---|---|
Fischmuskelfleisch | Andere nicht aufgeführte Arten | 0.10 |
| Seeteufel, Plattfisch, Riesensternfisch, Schellfisch, Hering, Rochen und Hai | 0.50 | |
Krustentiere | Krabben, Garnelen und Shrimps | 0.10 |
| Andere Krebstiere (außer Hummern) | 0.20 | |
| Kaiserhummer und Languste | 1.5 | |
| Zweischalige Muscheln | Jakobsmuscheln | 0.10 |
| Andere Muscheln | 0.50 | |
Kopffüßer | Alle Arten (ohne Eingeweide) | 0.05 |
| Salz | Speisesalz | 0,50 (Gesamtarsen) |
Wirksamkeitsdatum und Übergangszeitraum
Die Verordnung gilt ab 8. Oktober 2025. Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem “Mindesthaltbarkeitsdatum” oder “Verbrauchsdatum” weiterhin vermarktet werden, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Aktionsplan des Lieferanten: Kontrolle des Arsens aus Rohstoffen
1. Risikobewertung in der Beschaffungsphase
Bei der Beschaffung von Fischrogenrohstoffen bevorzugen Sie Lieferanten aus Regionen mit geringer Arsenbelastung und fordern Sie aktuelle Arsen-Testberichte.
2. Internes Testsystem einrichten
Durchführen anorganische Arsenprüfung für jede Charge von Rohstoffen zur Sicherstellung der Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte. Achten Sie besonders auf Hochrisikokategorien wie:
Tiefseefische (z. B. Haie, Rochen)
Hummerartige Krebstiere
Zweischalige Muscheln (außer Kammmuscheln)
3. Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
Alle Testberichte, Beschaffungsunterlagen und Produktionsaufzeichnungen aufbewahren, um die vollständige Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und offizielle Inspektionen oder Kundenanfragen zu erleichtern.
4. Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren
Arbeiten mit EU-akkreditierte Laboratorien um regelmäßig den Arsengehalt zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Testmethoden den EU-Standards entsprechen.
Zusammenfassung
EU-Vorschriften zu Arsen in Meeresfrüchten werden immer strenger. Wir müssen Kontrolle ab dem Rohmaterial, ein robustes Test- und Rückverfolgbarkeitssystem aufbauen und die kontinuierliche Einhaltung sicherstellen, um die Verbrauchersicherheit zu schützen und das Vertrauen des Marktes zu erhalten.
Unser Unternehmen fordert die Lieferanten dringend auf, die oben genannten Vorschriften strikt durchzusetzen, und hat die Produkte (Surimi) überwacht, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Offizielle EU-Verordnungen: Kontrolle von Fischereiproduktimporten
Zugriff auf die offiziellen EU-Vorschriften, die die Anforderungen darlegen
